Der Kauf der Eintrittskarten ist nach § 312g Absatz 2Nr. 9 BGB vom Umtausch und Wiederruf ausgeschlossen.
Der Kauf eines Gutscheines ist nicht gleichzeitig eine Anmeldung zum Kurs.
Gutscheine der Zuckerei sind einlösbar für alle in der Zuckerei angebotenen Kurse und Events. Die Gutscheine können bei Nichteinlösen nicht bar ausgezahlt werden. Auch eine Teilauszahlung
ist nicht möglich.
Restbeträge können bei Buchung eines weiteren Kurses eingelöst, jedoch nicht in Bar ausgezahlt werden.
Pro Kursbuchung ist jeweils nur ein Gutschein einlösbar.
Die Gutscheine sind ab Kaufdatum 3 Jahre gültig.
Ich hafte nicht für anfallende Schäden
wie Verletzungen, Allergien, Diebstahl oder Unfälle, die aus der Teilnahme an einem Kurs oder bei der Anreise entstehen können.
Die Torten die während des Kurses
hergestellt werden, dienen zu Übungszwecken und sind nicht zum Verzehr gedacht.